
Für Unternehmen und Dienstwagenfahrer bedeutet dies: Wer ab 2026 Stromkosten steuerfrei erstatten möchte, kommt um eine präzise Messung der geladenen Kilowattstunden nicht mehr herum.
Die wichtigste Nachricht vorab: Die bisherigen monatlichen Pauschalen (70 € / 35 € für Elektro- und Hybridfahrzeuge ohne Lademöglichkeit beim Betrieb; 30 € / 15 € mit Lademöglichkeit) werden gestrichen.
Laut dem neuen BMF-Schreiben dürfen diese Pauschalwerte letztmalig für Lohnzahlungszeiträume angewendet werden, die vor dem 1. Januar 2026 enden. Ab diesem Stichtag verlangt das Finanzamt einen Einzelnachweis über die tatsächlich verbrauchte Strommenge.
Anstelle der monatlichen "Blindzahlung" führt das BMF eine verbrauchsabhängige Lösung ein. Arbeitgeber können den Ladestrom ab 2026 auf zwei Wegen steuerfrei als Auslagenersatz erstatten:
Wichtig: Auch bei der Nutzung dieser 34-Cent-Pauschale ist der Nachweis der geladenen Strommenge (kWh) zwingend erforderlich. Ohne Zählerstand keine steuerfreie Erstattung.
Das BMF-Schreiben konkretisiert unter Randnummer 30 ff., wie dieser Nachweis aussehen muss:
Das "Durchwinken" von Pauschalbeträgen in der Lohnabrechnung gehört der Vergangenheit an. Wer seinen Mitarbeitern weiterhin den geldwerten Vorteil des elektrischen Fahrens ermöglichen will, muss jetzt handeln:
Mit der Charge@Home Lösung bietet ChargeX ein Komplettpaket für das Laden von Dienstwagen am Wohnort des Mitarbeiters. Von der Projektierung und Installation bis zu Hausstromrückerstattung bietet ChargeX alles, um das Thema zuhause laden so einfach und sicher umzusetzen wie möglich.