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Neue Regeln für Dienstwagen-Ladestrom ab 2026

Bisher war die Abrechnung von Ladestrom für Dienstwagen zu Hause unkompliziert: Wer keine Ladesäule beim Arbeitgeber hatte, konnte pauschal 70 Euro steuerfrei erhalten. Doch damit ist bald Schluss. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 11. November 2025 ein neues Schreiben veröffentlicht, das die Spielregeln ab dem 1. Januar 2026 grundlegend ändert.
Author
ChargeX
Veröffentlicht
December 18, 2025

Für Unternehmen und Dienstwagenfahrer bedeutet dies: Wer ab 2026 Stromkosten steuerfrei erstatten möchte, kommt um eine präzise Messung der geladenen Kilowattstunden nicht mehr herum.

Das Ende der festen Monatspauschalen

Die wichtigste Nachricht vorab: Die bisherigen monatlichen Pauschalen (70 € / 35 € für Elektro- und Hybridfahrzeuge ohne Lademöglichkeit beim Betrieb; 30 € / 15 € mit Lademöglichkeit) werden gestrichen.

Laut dem neuen BMF-Schreiben dürfen diese Pauschalwerte letztmalig für Lohnzahlungszeiträume angewendet werden, die vor dem 1. Januar 2026 enden. Ab diesem Stichtag verlangt das Finanzamt einen Einzelnachweis über die tatsächlich verbrauchte Strommenge.

Die neue Alternative: Die Strompreispauschale pro kWh

Anstelle der monatlichen "Blindzahlung" führt das BMF eine verbrauchsabhängige Lösung ein. Arbeitgeber können den Ladestrom ab 2026 auf zwei Wegen steuerfrei als Auslagenersatz erstatten:

  1. Erstattung der tatsächlichen Kosten: Der Mitarbeiter weist die geladenen kWh nach und legt seinen individuellen Strompreis (Stromrechnung) vor.
  2. Die neue Strompreispauschale: Um den administrativen Aufwand zu senken, legt das BMF einen pauschalen Cent-Wert pro Kilowattstunde fest.
    • Für das Jahr 2026 beträgt dieser Wert 34 Cent pro kWh.
    • Dieser Wert wird jährlich überprüft und ggf. angepasst.

Wichtig: Auch bei der Nutzung dieser 34-Cent-Pauschale ist der Nachweis der geladenen Strommenge (kWh) zwingend erforderlich. Ohne Zählerstand keine steuerfreie Erstattung.

Welche Anforderungen werden an den Nachweis gestellt?

Das BMF-Schreiben konkretisiert unter Randnummer 30 ff., wie dieser Nachweis aussehen muss:

  • Die Strommenge muss durch einen separaten Stromzähler (z. B. in der Wallbox integriert) gemessen werden.
  • Bei der Nutzung einer nicht mess- oder steuerbaren Einrichtung ist eine steuerfreie Erstattung ab 2026 faktisch nicht mehr möglich.
  • Der Beleg muss die Zuordnung zum jeweiligen Dienstwagen ermöglichen.

Was das für Unternehmen bedeutet

Das "Durchwinken" von Pauschalbeträgen in der Lohnabrechnung gehört der Vergangenheit an. Wer seinen Mitarbeitern weiterhin den geldwerten Vorteil des elektrischen Fahrens ermöglichen will, muss jetzt handeln:

  1. Hardware-Check: Sind die Wallboxen der Mitarbeiter in der Lage, rechtsgültig die geladene Menge pro Fahrzeug zu erfassen?
  2. Prozesse digitalisieren: Manuelle Excel-Listen für Tausende von Ladevorgängen sind fehleranfällig und teuer. Eine automatisierte Lösung zur Erstellung von Ladeberichten ist ab 2026 unerlässlich.

ChargeX: Bereit für die neue Rechtslage

Mit der Charge@Home Lösung bietet ChargeX ein Komplettpaket für das Laden von Dienstwagen am Wohnort des Mitarbeiters. Von der Projektierung und Installation bis zu Hausstromrückerstattung bietet ChargeX alles, um das Thema zuhause laden so einfach und sicher umzusetzen wie möglich.