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Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett die Novellierung des GEIG beschlossen. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275/EU) in deutsches Recht. Das parlamentarische Verfahren läuft, ein Inkrafttreten noch vor dem 1. Juli 2026 ist geplant.
Für Bestandshalter, Projektentwickler und Asset Manager bedeutet das konkreten Handlungsbedarf. Wer jetzt plant, spart sich später aufwändige Nachrüstungen.
Die Schwellenwerte sinken, die Ausstattungspflichten steigen. Für Neubauten und größere Renovierungen gilt künftig bereits ab mehr als fünf Stellplätzen eine 50-prozentige Vorverkabelungspflicht sowie Leitungsinfrastruktur für alle übrigen Stellplätze. Hinzu kommt mindestens ein Ladepunkt je fünf Stellplätze. Für Bürogebäude gilt eine noch höhere Quote: hier ist mindestens ein Ladepunkt je zwei Stellplätze vorgesehen.
Für Bestandsgebäude greift ab 1. Januar 2027 erstmals eine echte Nachrüstpflicht: Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen wahlweise einen Ladepunkt je zehn Stellplätze installieren oder mindestens 50 Prozent der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausstatten. Eine Vorverkabelungspflicht besteht für den Bestand nur bei öffentlichen Gebäuden.
Auch hier senkt die Novelle den Schwellenwert: von bisher mehr als fünf auf künftig mehr als drei Stellplätze. Für Neubauten gilt dann eine Pflicht zu 50-prozentiger Vorverkabelung, Leitungsinfrastruktur für alle Stellplätze und mindestens einem Ladepunkt. Bei Renovierungen ist Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur verpflichtend. Eine Pflicht zur Errichtung von Ladepunkten besteht dort nicht. Für Bestandsgebäude ohne Renovierung greift keine Nachrüstpflicht.
Die Novelle verschiebt den Fokus: Nicht mehr allein die Anzahl installierter Ladepunkte entscheidet, sondern wie Infrastruktur langfristig wirtschaftlich, skalierbar und bedarfsgerecht betrieben werden kann.
Ladeinfrastruktur ist längst kein reines Compliance-Thema mehr. Sie gehört zur Standortqualität, bei der Vermietbarkeit von Gewerbeflächen genauso wie bei der Attraktivität von Wohnobjekten. Portfolios, die das früh mitdenken, sind in Due-Diligence-Prozessen, bei der Vermietung und bei der langfristigen Wertentwicklung im Vorteil.
ChargeX unterstützt Eigentümer und Projektentwickler dabei, GEIG-Anforderungen effizient in skalierbare Ladeinfrastruktur zu übersetzen. Von der ersten Planung bis zum laufenden Betrieb.
Als Experte für skalierbare Ladeinfrastruktur in Gewerbeimmobilien unterstützen wir Bestandshalter und Projektentwickler bei der technischen Planung und Projektierung. Wir prüfen Ihr Portfolio auf GEIG-Relevanz und zeigen auf, welche Objekte bis wann handlungsfähig sein müssen.
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Das parlamentarische Verfahren zur GEIG-Novelle läuft noch. Details können sich bis zur endgültigen Verabschiedung ändern. Dieser Beitrag gibt den Stand des Kabinettsbeschlusses vom 13. Mai 2026 wieder.