
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV) unterstützt ab dem Frühjahr 2026 den Aufbau von Ladeinfrastruktur an nicht-öffentlich zugänglichen Stellplätzen.
Die Kernpunkte der Förderung:
Die BMV-Förderung ist ein staatliches Subventionsprogramm zur Elektrifizierung von Mieter- und Eigentümerparkplätzen in Mehrparteienhäusern. Gefördert werden die Vorverkabelung, notwendige Baumaßnahmen und die Installation von vernetzten, nach § 14a EnWG steuerbaren Ladestationen sowie die Ladestation selbst. Voraussetzung für die Förderung ist der Betrieb der Anlagen mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien sowie die nicht-öffentliche Nutzung.
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist die korrekte Einordnung des eigenen Unternehmens entscheidend. Die Richtlinien trennen strikt zwischen zwei Vergabemechanismen:
Strategischer Hinweis für kommunale Unternehmen: Grundsätzlich gelten Unternehmen, an denen eine Kommune mit 25 % oder mehr beteiligt ist, nach EU-Definition als Großunternehmen. Das BMV hat kommunale Wohnungsbaugesellschaften für diese Förderung jedoch explizit auch in das KMU-Verfahren eingeschlossen. Wichtig: Dies gilt nur, solange der Förderbedarf die De-minimis-Grenze von 300.000 € nicht überschreitet. Bei größeren Portfolios müssen kommunale Unternehmen in das wettbewerbliche Verfahren wechseln.
KMUs & Privatvermietern steht es außerdem frei, sich im Wettbewerbsverfahren zu bewerben sollte die Budgetgrenze überschritten werden und im Unternehmensverbund mehr Objekte elektrifiziert werden.
Ein häufig übersehener Aspekt bei der Projektierung ist die Schnittstelle zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Der Grundsatz lautet: Gesetzliche Pflichtmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Eine BMV-Förderung ist nicht möglich, wenn:
Praxis-Tipp: Prüfen Sie zu Beginn jeder Planung das Datum Ihres Bauantrags. Liegt eine GEIG-Pflicht vor, müssen die Maßnahmen eigenfinanziert werden. Hier empfehlen sich besonders installationskostengünstige Systeme, um den regulatorischen Aufwand wirtschaftlich abzufedern.
Die Richtlinien bieten je nach Zielgruppe spezifische Mechanismen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und deren Hausverwaltungen ist das Windhundverfahren zeitkritisch. Das Ministerium hat hier eine praxisnahe Lösung geschaffen: Für die Antragstellung am 15. April 2026 muss der rechtskräftige WEG-Beschluss noch nicht vorliegen. Dieser kann bis zu sechs Monate nach Erhalt des positiven Erstbescheids fristgerecht nachgereicht werden.
Für große Wohnungsunternehmen mit umfassenden Portfolios entscheidet nicht der Zeitpunkt des Antrags, sondern die Kosteneffizienz. Diese macht 70 % der Gesamtbewertung im Punktesystem aus.
"Im wettbewerblichen Verfahren gewinnen die Anträge, die durch höchste Kosteneffizienz überzeugen. Anstatt Objekte unstrukturiert einzureichen, analysieren wir gemeinsam mit unseren Großkunden das gesamte Portfolio und entwickeln eine maßgeschneiderte Antragsstrategie. Durch die intelligente Bündelung von Standorten und den Einsatz effizienter Ladeinfrastruktur optimieren wir den Kostenquotienten des Gesamtprojekts gezielt. So maximieren wir gemeinsam die Punkte im bundesweiten Ranking und sichern unseren Partnern die bestmöglichen Chancen auf den Förderzuschlag.."
– Timo Schwab, Vertriebsleiter ChargeX
Um am Tag der Portalöffnung sofort handlungsfähig zu sein, sollten folgende Unterlagen vorbereitet werden:
Sie benötigen Unterstützung bei der Projektierung?
Als Experte für skalierbare Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern unterstützen wir gewerbliche Bestandshalter und Kommunen bei der technischen Planung. Wir prüfen Ihr Portfolio auf Förderfähigkeit und erstellen Ihnen zeitnah die für den Antrag zwingend erforderlichen Kostenvoranschläge.
Jetzt Kontakt aufnehmen: https://www.chargex.de/500-mio-forderung