10 Min

BMV-Förderung 2026 für Ladeinfrastruktur: Leitfaden für Wohnungsunternehmen, Kommunen und WEGs

Ab April 2026 fördert das BMV Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden mit bis zu 2.000 € pro Ladepunkt. Erfahren Sie alles zu Fristen, dem GEIG-Ausschlusskriterium und den unterschiedlichen Vergabeverfahren.
Author
ChargeX
Veröffentlicht
March 27, 2026

Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV) unterstützt ab dem Frühjahr 2026 den Aufbau von Ladeinfrastruktur an nicht-öffentlich zugänglichen Stellplätzen.

Die Kernpunkte der Förderung:

  • Förderhöhe: Gefördert werden bis zu 2.000 € pro elektrifiziertem Stellplatz (bei Installation von steuerbaren Ladepunkten mit 11 bis 22 kW).
  • Verfahren für WEGs, private Vermieter & KMU mit Wohnbestand: Die Vergabe erfolgt im Windhundverfahren (nach Antragseingang). Das Antragsportal öffnet am 15. April 2026.
  • Verfahren für Großunternehmen: Die Vergabe erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren. Anträge können bis zum Stichtag am 15. Oktober 2026 eingereicht werden und werden anschließend nach einem Punktesystem mit Fokus auf Kosteneffizienz bewertet.

Was ist die BMV-Förderung für Ladeinfrastruktur (2026)?

Die BMV-Förderung ist ein staatliches Subventionsprogramm zur Elektrifizierung von Mieter- und Eigentümerparkplätzen in Mehrparteienhäusern. Gefördert werden die Vorverkabelung, notwendige Baumaßnahmen und die Installation von vernetzten, nach § 14a EnWG steuerbaren Ladestationen sowie die Ladestation selbst. Voraussetzung für die Förderung ist der Betrieb der Anlagen mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien sowie die nicht-öffentliche Nutzung.

Die zwei Förderverfahren im Vergleich

Für eine erfolgreiche Antragstellung ist die korrekte Einordnung des eigenen Unternehmens entscheidend. Die Richtlinien trennen strikt zwischen zwei Vergabemechanismen:

Kriterium KMU, WEG & Privatvermieter Großunternehmen
Vergabeverfahren Windhundverfahren (nach Antragseingang) Wettbewerbliches Verfahren (Punkte-Ranking)
Antragsfrist Ab 15. April 2026 (fortlaufend) Stichtag: 15. Oktober 2026
Förderhöhe Festbetrag (max. 2.000 € / Stellplatz) Max. 70 % der Ausgaben (gedeckelt auf 2.000 € / Stellplatz)
Budgetgrenze Gedeckelt durch De-minimis (max. 300.000 € in 3 Jahren) Max. 30 Mio. € pro Unternehmensverbund

Strategischer Hinweis für kommunale Unternehmen: Grundsätzlich gelten Unternehmen, an denen eine Kommune mit 25 % oder mehr beteiligt ist, nach EU-Definition als Großunternehmen. Das BMV hat kommunale Wohnungsbaugesellschaften für diese Förderung jedoch explizit auch in das KMU-Verfahren eingeschlossen. Wichtig: Dies gilt nur, solange der Förderbedarf die De-minimis-Grenze von 300.000 € nicht überschreitet. Bei größeren Portfolios müssen kommunale Unternehmen in das wettbewerbliche Verfahren wechseln.

KMUs & Privatvermietern steht es außerdem frei, sich im Wettbewerbsverfahren zu bewerben sollte die Budgetgrenze überschritten werden und im Unternehmensverbund mehr Objekte elektrifiziert werden.

Achtung GEIG: Wann eine Förderung ausgeschlossen ist

Ein häufig übersehener Aspekt bei der Projektierung ist die Schnittstelle zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Der Grundsatz lautet: Gesetzliche Pflichtmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Eine BMV-Förderung ist nicht möglich, wenn:

  1. Der Bauantrag für das Gebäude nach dem 24. März 2021 gestellt wurde.
  2. Für ein Bestandsgebäude nach diesem Datum ein Bauantrag für eine umfassende Sanierung (mehr als 25 % der Gebäudehülle) gestellt wurde, sofern das Gebäude über mehr als 10 Stellplätze verfügt.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie zu Beginn jeder Planung das Datum Ihres Bauantrags. Liegt eine GEIG-Pflicht vor, müssen die Maßnahmen eigenfinanziert werden. Hier empfehlen sich besonders installationskostengünstige Systeme, um den regulatorischen Aufwand wirtschaftlich abzufedern.

Besonderheiten für die Wohnungswirtschaft

Die Richtlinien bieten je nach Zielgruppe spezifische Mechanismen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.

1. Der WEG-Beschluss kann nachgereicht werden

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und deren Hausverwaltungen ist das Windhundverfahren zeitkritisch. Das Ministerium hat hier eine praxisnahe Lösung geschaffen: Für die Antragstellung am 15. April 2026 muss der rechtskräftige WEG-Beschluss noch nicht vorliegen. Dieser kann bis zu sechs Monate nach Erhalt des positiven Erstbescheids fristgerecht nachgereicht werden.

2. Das wettbewerbliche Verfahren für Großunternehmen

Für große Wohnungsunternehmen mit umfassenden Portfolios entscheidet nicht der Zeitpunkt des Antrags, sondern die Kosteneffizienz. Diese macht 70 % der Gesamtbewertung im Punktesystem aus.

"Im wettbewerblichen Verfahren gewinnen die Anträge, die durch höchste Kosteneffizienz überzeugen. Anstatt Objekte unstrukturiert einzureichen, analysieren wir gemeinsam mit unseren Großkunden das gesamte Portfolio und entwickeln eine maßgeschneiderte Antragsstrategie. Durch die intelligente Bündelung von Standorten und den Einsatz effizienter Ladeinfrastruktur optimieren wir den Kostenquotienten des Gesamtprojekts gezielt. So maximieren wir gemeinsam die Punkte im bundesweiten Ranking und sichern unseren Partnern die bestmöglichen Chancen auf den Förderzuschlag.."

– Timo Schwab, Vertriebsleiter ChargeX

Checkliste: Vorbereitung für den 15. April 2026

Um am Tag der Portalöffnung sofort handlungsfähig zu sein, sollten folgende Unterlagen vorbereitet werden:

  • Objektliste erstellen: Übersicht der adressierten Gebäude (inkl. Baujahr/Bauantrag) und der Anzahl der zu elektrifizierenden Stellplätze. Hinweis: Pro Objekt müssen mindestens 20 % der Stellplätze (absolut jedoch mindestens 6) ausgebaut werden.
  • De-minimis-Prüfung (für KMU/WEG/Kommune): Aufstellung aller staatlichen De-minimis-Hilfen der letzten drei Jahre zur Prüfung der 300.000-Euro-Grenze.
  • Gültiger Kostenvoranschlag: Ein qualifizierter Kostenvoranschlag, der Hardware, Vorverkabelung und Baumaßnahmen separat ausweist, muss zwingend bei der Antragstellung als PDF hochgeladen werden.

Sie benötigen Unterstützung bei der Projektierung?

Als Experte für skalierbare Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern unterstützen wir gewerbliche Bestandshalter und Kommunen bei der technischen Planung. Wir prüfen Ihr Portfolio auf Förderfähigkeit und erstellen Ihnen zeitnah die für den Antrag zwingend erforderlichen Kostenvoranschläge.

Jetzt Kontakt aufnehmen: https://www.chargex.de/500-mio-forderung